Die 60-Prozent-Regel nach § 9 EEG

Warum neue PV-Anlagen vor dem intelligenten Messsystem nur 60 % ihrer Leistung einspeisen dürfen – und wie Sie den Ertragsverlust gering halten.

Kurz gefasst
  • Wer? Neuanlagen ab Inbetriebnahme 25.02.2025, Leistung 2–100 kWp (Balkonkraftwerke ausgenommen).
  • Was? Bis zum funktionsfähigen iMSys mit Steuerbox dürfen max. 60 % der installierten Leistung eingespeist werden.
  • Kosten? Typisch 3–8 % Ertragsverlust pro Jahr – mit Speicher/HEMS deutlich weniger.
  • Ende? Mit aktiver Steuerbox entfällt die Begrenzung; der Einbau lässt sich aktiv anstoßen.

Was besagt die 60-Prozent-Regel?

Die 60-Prozent-Regel ist eine vorübergehende Einspeisebegrenzung: Bis ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive geprüfter Steuereinrichtung in Betrieb ist, darf eine betroffene PV-Anlage am Einspeisepunkt höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Sie überbrückt die Phase, in der die Anlage technisch noch nicht für den Netzbetreiber steuerbar ist.

Mit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) wurde diese Regel neu gefasst. Sie gilt für Neuanlagen ab 2 kWp bis 100 kWp, die ab dem Stichtag in Betrieb gehen und noch kein funktionsfähiges iMSys mit Steuereinrichtung haben. Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind ausgenommen.

Wichtig Die frühere pauschale „70-Prozent-Regel" für kleine Anlagen ist nicht mehr maßgeblich. Heute zählt: 60 % bis zum iMSys, danach 100 % mit Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber.

Ein Rechenbeispiel

Eine 10-kWp-Anlage darf vor Inbetriebnahme der Steuerbox maximal 6 kW ins Netz speisen. Der Wechselrichter wird entsprechend konfiguriert (am Einspeisepunkt gemessen). Wichtig: Begrenzt wird die Einspeisung, nicht die Erzeugung – Strom, den Sie zeitgleich selbst verbrauchen (oder in den Speicher laden), zählt nicht zur 60-%-Grenze.

Genau hier liegt der Hebel: Je höher der Eigenverbrauch in den Mittagsstunden, desto seltener stößt die Anlage überhaupt an die 60-%-Kappung.

Wie viel Ertrag kostet die Begrenzung?

Der tatsächliche Verlust hängt stark vom individuellen Profil ab:

FaktorWirkung auf den Verlust
Eigenverbrauchsquotehoch → weniger Kappung, da Erzeugungsspitze im Haus verbraucht wird
Batteriespeicherlädt die Mittagsspitze weg → senkt den Verlust oft auf unter 2 %
AusrichtungSüd-Anlagen mit scharfer Mittagsspitze verlieren mehr als Ost-West-Anlagen
Anlagengröße vs. Verbrauchgroße Anlage bei kleinem Verbrauch → höhere Kappung

Als Faustregel gehen 3 bis 8 % der jährlichen Erzeugung verloren, solange die 60-%-Begrenzung aktiv ist. Mit Speicher und intelligentem Eigenverbrauch lässt sich dieser Wert deutlich drücken.

So werden Sie die Begrenzung los

  1. iMSys-Einbau aktiv anstoßen: Wenden Sie sich an Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber und fordern Sie den Einbau des intelligenten Messsystems an. Je früher, desto kürzer die 60-%-Phase.
  2. Eigenverbrauch maximieren: Wer die Erzeugungsspitze im Haus nutzt (Speicher laden, Wärmepumpe, Warmwasser, E-Auto), reduziert den Verlust sofort – unabhängig vom iMSys.
  3. Anlage richtig planen: Ost-West-Belegung und passend dimensionierter Speicher glätten die Mittagsspitze.

Mehr Eigenverbrauch statt Kappung – mit einem HEMS

Ein Heim-Energiemanagementsystem schiebt Ihren Solarstrom automatisch dorthin, wo er zählt: Speicher, Wärmepumpe, Wallbox. So schmilzt der Verlust durch die 60-%-Regel – und sobald die Steuerbox aktiv ist, setzt das HEMS die Netzbetreiber-Signale sauber um. Das Soluxion HEMS PRO bringt § 9 EEG plug-and-play mit.

Häufige Fragen

Gilt die 60-%-Regel auch für meine Bestandsanlage?
Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum. Die heutige Fassung zielt auf Neuanlagen ab dem 25.02.2025. Für ältere Anlagen gelten die zum jeweiligen Anschlusszeitpunkt vereinbarten Bedingungen; bei wesentlichen Änderungen kann eine Anpassung nötig werden. Im Zweifel beim Netzbetreiber nachfragen.
Wird die Erzeugung oder die Einspeisung begrenzt?
Die Einspeisung am Netzanschlusspunkt. Selbst verbrauchter Strom (inkl. Speicherladung) zählt nicht zur 60-%-Grenze – deshalb ist hoher Eigenverbrauch der beste Hebel.
Bekomme ich für gekappte Energie eine Entschädigung?
Die 60-%-Begrenzung ist eine technische Anschlussbedingung, keine Einspeisemanagement-Maßnahme – dafür gibt es in der Regel keine Entschädigung. Anders bei ferngesteuerten Reduzierungen durch den Netzbetreiber im Engpassfall: dort kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Mehr dazu →

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Netz- bzw. Messstellenbetreiber.