Steuerbarkeit, intelligentes Messsystem, die 60-Prozent-Regel und das Solarspitzengesetz 2025 – was Betreiber von Photovoltaik-Anlagen jetzt wissen müssen. Kurz, klar und aktuell.
§ 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes legt fest, dass Erzeugungsanlagen – allen voran Photovoltaik – für den Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Bei drohender Netzüberlastung soll die Einspeisung gezielt reduziert werden können, statt das ganze Netz zu gefährden. Die Anforderungen skalieren mit der Anlagengröße und wurden 2023 (EEG) sowie 2025 (Solarspitzengesetz) deutlich verschärft.
| Anlagengröße | iMSys + Steuerbox | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| < 7 kWp | nicht verpflichtend | keine Steuerbarkeitspflicht; HEMS dennoch sinnvoll für Eigenverbrauch |
| 7 – 25 kWp | Pflicht | ferngesteuerte Wirkleistungsreduzierung durch Netzbetreiber |
| 25 – 100 kWp | Pflicht + Direktvermarktung | stufenlose Steuerung, Ist-Einspeisemessung |
| > 100 kWp | Pflicht + Netzanbindung | 15-Min-Werte, fernabrufbar, Direktvermarktung |
Vereinfachte Übersicht. Details und Quellen auf den Themenseiten.
Warum Neuanlagen vor dem iMSys nur 60 % einspeisen dürfen, wie viel Ertrag das kostet und wie man die Begrenzung schneller los wird.
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Mehr erfahren →§ 9 EEG verlangt Steuerbarkeit. Ein Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) empfängt die Steuersignale automatisch und macht aus der Regulierung einen Vorteil: mehr Eigenverbrauch, weniger unvergütete Einspeisung, niedrigere Stromkosten. Das Soluxion HEMS PRO richtet § 9 EEG plug-and-play ein – auf Basis der Open-Source-Software evcc.
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