Seit dem 25. Februar 2025 gelten neue Regeln für Solarstrom: kein Geld bei negativen Preisen, verpflichtende Steuerbarkeit – und ein klarer Anreiz für mehr Eigenverbrauch.
Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" – kurz Solarspitzengesetz – ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft. Es reagiert auf einen Effekt der Energiewende: An sonnigen, verbrauchsschwachen Tagen erzeugen Millionen PV-Anlagen gleichzeitig so viel Strom, dass die Netze an ihre Grenzen kommen und die Börsenpreise ins Negative rutschen. Das Gesetz soll diese „Solarspitzen" netzdienlicher machen.
Neuanlagen erhalten für Strom, der während negativer Börsenpreise eingespeist wird, keine EEG-Vergütung bzw. Marktprämie mehr. Die Anlage darf weiter einspeisen – wird in diesen Stunden aber nicht entlohnt. Negative Preise sind dabei kein Randphänomen: Die Bundesnetzagentur zählte 573 Stunden im Jahr 2025, nach 457 in 2024 und 301 in 2023.
Für Neuanlagen ist die Steuerbarkeit über ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung ohne Übergangsfristen verpflichtend. Der Netzbetreiber kann die Einspeisung im Engpassfall ferngesteuert reduzieren. Wie das technisch funktioniert →
Bis das intelligente Messsystem inklusive Steuerbox in Betrieb ist, gilt für Neuanlagen (2–100 kWp) eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung. Details zur 60-Prozent-Regel →
Die Botschaft des Gesetzes ist eindeutig: Reine Volleinspeisung lohnt sich immer weniger – Eigenverbrauch und Flexibilität gewinnen. Wer seinen Solarstrom selbst nutzt und Lasten gezielt verschiebt, ist auf der sicheren Seite:
Bei größeren Anlagen (25–100 kWp) ist die Direktvermarktung optional, ab 100 kWp in der Regel Pflicht. Sie lohnt sich, wenn der mittlere Spotmarkt-Erlös oberhalb des EEG-Festsatzes liegt. Auch hier hilft ein Energiemanagementsystem, Speicher- und Lasteinsatz an den Marktpreisen auszurichten.
Das Soluxion HEMS kennt Börsenpreise und Solarprognose und fährt den Eigenverbrauch automatisch in den richtigen Stunden hoch. So kompensiert es den Vergütungsausfall, senkt den Netzbezug und setzt zugleich die §9-EEG-Steuersignale plug-and-play um.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht.