Das Solarspitzengesetz 2025

Seit dem 25. Februar 2025 gelten neue Regeln für Solarstrom: kein Geld bei negativen Preisen, verpflichtende Steuerbarkeit – und ein klarer Anreiz für mehr Eigenverbrauch.

Kurz gefasst
  • Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen – einspeisen ja, Geld nein.
  • Steuerbarkeit verpflichtend für Neuanlagen ab 7 kWp, ohne Übergangsfristen.
  • 60-Prozent-Begrenzung bis zum intelligenten Messsystem (2–100 kWp).
  • Negative Preise an ca. 50–80 Stunden/Jahr (Tendenz steigend).
  • Gegenmittel: Eigenverbrauch hochfahren – genau die Stärke eines HEMS.

Was ist das Solarspitzengesetz?

Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Steigerung der Übertragungs- und Verteilnetzkapazität" – kurz Solarspitzengesetz – ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft. Es reagiert auf einen Effekt der Energiewende: An sonnigen, verbrauchsschwachen Tagen erzeugen Millionen PV-Anlagen gleichzeitig so viel Strom, dass die Netze an ihre Grenzen kommen und die Börsenpreise ins Negative rutschen. Das Gesetz soll diese „Solarspitzen" netzdienlicher machen.

Die drei wichtigsten Änderungen

1 · Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen

Neuanlagen erhalten für Strom, der während negativer Börsenpreise eingespeist wird, keine EEG-Vergütung bzw. Marktprämie mehr. Die Anlage darf weiter einspeisen – wird in diesen Stunden aber nicht entlohnt. Negative Preise treten an etwa 50–80 Stunden pro Jahr auf, mit steigender Tendenz.

Gut zu wissen Der Vergütungsausfall lässt sich vollständig kompensieren, wenn man in den Negativpreis-Stunden den Eigenverbrauch hochfährt: Batterie laden, Wärmepumpe-Boost, Warmwasser, E-Auto. Statt unvergütet einzuspeisen, wird der Strom im Haus genutzt – und ersetzt teuren Netzbezug.

2 · Verpflichtende Steuerbarkeit ab 7 kWp

Für Neuanlagen ist die Steuerbarkeit über ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung ohne Übergangsfristen verpflichtend. Der Netzbetreiber kann die Einspeisung im Engpassfall ferngesteuert reduzieren. Wie das technisch funktioniert →

3 · 60-Prozent-Begrenzung bis zum iMSys

Bis das intelligente Messsystem inklusive Steuerbox in Betrieb ist, gilt für Neuanlagen (2–100 kWp) eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung. Details zur 60-Prozent-Regel →

Was bedeutet das konkret für PV-Betreiber?

Die Botschaft des Gesetzes ist eindeutig: Reine Volleinspeisung lohnt sich immer weniger – Eigenverbrauch und Flexibilität gewinnen. Wer seinen Solarstrom selbst nutzt und Lasten gezielt verschiebt, ist auf der sicheren Seite:

  • Eigenverbrauch maximieren: Erzeugungsspitzen in Speicher, Wärmepumpe und E-Auto lenken.
  • Lastverschiebung: Verbrauch in die günstigen (oft negativen) Preisstunden legen – etwa mit einem dynamischen Stromtarif (z. B. Tibber, aWATTar).
  • Steuersignale sauber umsetzen: die Netzbetreiber-Vorgaben automatisch und dokumentiert ausführen.

Direktvermarktung als Option

Bei größeren Anlagen (25–100 kWp) ist die Direktvermarktung optional, ab 100 kWp in der Regel Pflicht. Sie lohnt sich, wenn der mittlere Spotmarkt-Erlös oberhalb des EEG-Festsatzes liegt. Auch hier hilft ein Energiemanagementsystem, Speicher- und Lasteinsatz an den Marktpreisen auszurichten.

Aus negativen Preisen einen Vorteil machen – mit dem Soluxion HEMS

Das Soluxion HEMS kennt Börsenpreise und Solarprognose und fährt den Eigenverbrauch automatisch in den richtigen Stunden hoch. So kompensiert es den Vergütungsausfall, senkt den Netzbezug und setzt zugleich die § 9-EEG-Steuersignale plug-and-play um.

Häufige Fragen

Gilt das Solarspitzengesetz auch für Bestandsanlagen?
Die Kernregeln (kein Geld bei negativen Preisen, verpflichtende Steuerbarkeit) zielen auf Neuanlagen ab dem Stichtag. Für Bestandsanlagen gelten die bisherigen Bedingungen weiter; bei wesentlichen Änderungen kann eine Anpassung nötig werden. Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum – im Zweifel beim Netzbetreiber prüfen.
Verliere ich durch negative Preise viel Geld?
Nur für die wenigen Stunden mit negativen Preisen (ca. 50–80/Jahr) entfällt die Vergütung. Mit hohem Eigenverbrauch und einem Speicher ist der Effekt gering bis vernachlässigbar – ein HEMS dreht ihn sogar ins Plus, weil teurer Netzbezug vermieden wird.
Brauche ich jetzt zwingend einen Speicher?
Nicht zwingend, aber ein Speicher (zusammen mit einem HEMS) ist der wirksamste Hebel, um Erzeugungsspitzen zu nutzen, statt sie unvergütet einzuspeisen. Auch ohne Speicher hilft das Verschieben flexibler Lasten (Wärmepumpe, Warmwasser, E-Auto).

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht.